Was gehört ins Impressum einer Arzt-Website?
Das muss ins Impressum einer Arzt-Website ...
1. Ansprechpartner und Kontakt
Der Gesetzgeber hat durch das Telemediengesetz (§5 TMG) ganz unmissverständlich den Inhalt eines rechtskonformen Impressums geregelt. Bei einem Verstoß muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
Grundsätzlich geht es natürlich darum auf einer Webseite zu wissen, wer dahinter steckt und wie man ihn erreichen kann – nicht nur auf einer Arzt-Website.
Diese Angaben sind in jedem Fall erforderlich:
- Vollständiger Name
- Adresse
- Kontakt
Darüber hinaus gibt es verpflichtende Angaben für das Impressum einer Arzt-Website:
- zugehörige Kammer
- gesetzliche Berufsbezeichnung
- der Staat, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde
- zuständige kassenärztliche Vereinigung
- berufsrechtliche Regelungen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-IdNr.) gemäß §27a UStG
Wenn vorhanden sollte der Link zur Kammer-Website angegeben werden.
2. Bildnachweise
3. Facebook & Co
Falls Sie unsicher sind, wenden Sie sich an eine WebAgentur, die Sie beraten kann oder das Impressum für eine Arzt-Website fachgerecht für Sie anlegt.
Was passiert wenn das Impressum unvollständig ist
Der Verstoß gegen die Impressumspflicht kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Wenn Sie kein Impressum angeben oder es unvollständig ist kann es zu einer Abmahnung und einer hohen Geldstrafe kommen. Tatsächlich ist es auch dazu gekommen, dass solche Fehler angezeigt wurden.
Falls Sie unsicher sind, wenden Sie sich an eine WebAgentur, die Sie beraten kann oder das Impressum für eine Arzt-Website fachgerecht für Sie anlegt.
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